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Unternehmensgründung

QUALIFIZIERTE BERATUNG IM GESELLSCHAFTSRECHT

 


Ein Unternehmer muss nicht nur be­triebs­wirtschaftliche Gesichts­punkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berück­sichtigen. Zur Vermei­dung schwer­­wiegen­der Fehler bedarf es kompe­tenten Rates, etwa bei der Grün­dung und Füh­rung eines Unter­nehmens sowie der Planung der Unter­nehmens­nachfolge. 

Als Notar bin ich aufgrund meiner Erfah­rung bei der Beant­wortung der in diesem Zusammen­hang auftreten­den Fragen Ihre verläss­liche Hilfe. Aber ich bin nicht nur Ihr Rechtsberater, sondern verstehe auch Ihre betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse. Hierfür steht mein betriebswirtschaftliches Studium zum Diplom-Kaufmann an der Universität Mannheim, aber vor allem meine eigene unternehmerische Erfahrung als Notar - letztendlich auch ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern.

 

 

Optimale Rechtsform

 

Die erste Frage ist die nach der opti­malen Rechts­form. Bei der Auswahl sind zahl­reiche Fak­toren zu berück­sichtigen. In recht­licher Hinsicht fallen beson­ders Aspekte des Gesell­schafts­rechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuer­rechts ins Gewicht. Von beson­derer Bedeu­tung für die Wahl der Rechts­form ist auch die Haftungs­frage. Als Notar berate ich Sie über die Vor- und Nachteile der Rechtsform eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft.


Firma gründen

 

Bei der Auswahl des zulässigen Firmen­namens und der Klärung von Zweifels­fragen bin ich Ihnen als Notar behilf­lich. Die "Firma" ist der Name, mit dem das Unterneh­men im Handels­register einge­tragen ist und im Geschäfts­verkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kenn­zeichnung des Unter­nehmens geeig­net ist und sich von anderen Firmen deutlich unterschei­det.

Der Firmenname kann auch ein unter­schei­dungs­­kräftiger Phantasie­name, der nicht dem Unter­nehmens­gegen­stand entnommen ist sein (z.B. "Paradiso GmbH" für Sonnenstudio). In jedem Fall muss sich die Rechts­form des Unterneh­mens aus einem ent­sprechen­den Zusatz erkennen lassen.


Umorganisation und Verkauf von Unternehmensanteilen

 

In einem sich schnell wandelnden wirtschaft­lichen Umfeld werden Maß­nahmen wie die Um­wandlung in eine andere Rechts­form, Zusammen­schlüsse und Ver­schmel­zungen auch bei mittel­ständischen und kleinen Unter­nehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines einge­führten Betriebs sind der Verkauf von Unterneh­mens­anteilen, die Um­wand­lung von Unter­nehmen und auch die Betriebs­aufspaltung.

In der Sache handelt es sich hier um kompli­zierte rechtliche Vorgänge, wes­halb der Gesetz­geber in vielen Fällen die Bera­tung durch den Notar vorgesehen hat.

 


Unternehmensnachfolge

 

Wird die Notwendig­keit, eine sinnvolle Nach­folge­regelung zu finden, nicht recht­zeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es auch um zahl­reiche Arbeits­plätze. Vorrangige Ziele der Nach­folge­regelung werden die Erhal­tung des Betriebes und die Versor­gung des aus­scheidenden Senior­chefs bzw. seiner Ange­hörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nach­folger für Inhaber­schaft und Geschäfts­führung früh­zeitig auszu­wählen und mög­lichst noch während der aktiven Phase des Senior­chefs in den Betrieb einzubinden.

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unter­nehmens­nachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testa­men­ta­ri­schen An­ordnung das Ende eines jungen und aufstre­benden Unterneh­mens bedeuten.

Insgesamt muss dringend davon ab­geraten werden, ohne eine sach­verständige Bera­tung selbst etwa mit einem eigen­hän­digen Testament die Nach­folge regeln zu wollen. So ist insbesondere eine Abstimmung mit den gesell­schafts­ver­trag­lichen Rege­lungen not­wendig. Sie bei den Möglich­keiten einer ausge­wogenen testa­men­tarischen oder vertrag­lichen Rege­lung zu beraten, ist eine wesent­liche Aufgabe des Notars.

 

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