Verkauf einer Immobilie im Rhein-Pfalz-Kreis und im Raum Ludwigshafen/Mannheim
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen.
Als Ihr Notar in Mutterstadt bin ich Ihr verlässlicher Partner an Ihrer Seite
Auch wenn man Notare häufig nur regional aufsucht: Als Notar bin ich bundesweit für die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen zuständig. Gleich ob Ihre Immobilie in Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Waldsee, Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Fußgönheim, Maxdorf, Birkenheide, Ruchheim oder Ludwigshafen am Rhein oder Mannheim oder gar in Hamburg liegt. Als Ihr Notar in Mutterstadt, im Rhein-Pfalz-Kreis, im Herzen der Metropolregion Rhein-Neckar, im Dreieck von Ludwigshafen am Rhein, Mannheim und Heidelberg, bin ich als Notar Ihr verlässlicher Partner an Ihrer Seite. |
Kurzfristiger und flexibler Termin in meinem Notariat
Als dienstleistungsorientiertes Notariat unterstütze ich als Notar und mein Team Sie hierbei in allen Belangen. Ihren Notartermin erhalten Sie kurzfristig und zeitlich flexibel. Wochenlange Wartezeiten auf einen Notartermin sind uns unverständlich. Bei uns erhalten Sie kurzfristig Ihren Beurkundungstermin und wir kümmern uns um alle Unterlagen. Dies erreichen wir durch strikte Optimierung unserer Bearbeitungsprozesse und durch unsere Teamgröße bei stets hoher Qualität: Denn Schnelligkeit darf niemals zu Lasten der Qualität und Beratung gehen. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie unser Kaufvertragsformular möglichst vollständig ausfüllen und uns übermitteln. |
Dabei helfe ich Ihnen als Ihr Notar insbesondere im Raum Ludwigshafen
Als Notar fertige ich den Kaufvertrag, sorge für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfe Risiken zu vermeiden. Ich besorge die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwache die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten.
Als Notar bespreche ich mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiere über die Regelungsmöglichkeiten und erstelle darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages. Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus.
Bauträger und Privatisierung im Rhein-Pfalz-Kreis und im Raum Ludwigshafen
Unser Notariat betreut langjährig Bauträger und Privatisierungen jeder Größenordnung. Als Notar in Mutterstadt biete ich Ihnen die fachkundige Mitwirkung bei der Erstellung von Teilungserklärungen nach dem WEG, dem Entwurf von Muster-Kaufverträgen und Bauträgerverträgen bei Bauprojekten aller Art sowie deren Abwicklung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung. |
Finanzierung (Grundschuld, Hypothek)
Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, z.B. um den Kaufpreis für Ihr neues Haus zu finanzieren, wird Ihre Bank als Sicherheit in aller Regel die Eintragung einer Grundschuld verlangen. Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht am Grundbesitz, ein sogenanntes Grundpfandrecht. Wenn Sie Ihren Kredit nicht ordnungsgemäß bedienen, kann die Bank die Immobilie versteigern lassen. Sie erhält dann aus dem Versteigerungserlös das, was ihr zusteht. Als Notar beurkunde ich für Sie die erforderlichen Erklärungen. Sie erhalten von Ihrer Bank die entsprechenden Unterlagen, bitte leiten Sie uns diese weiter. Wenn wir die Unterlagen rechtzeitig erhalten, wird die Grundschuld gleich im Anschluss an den Kaufvertragstermin beurkundet.