Immobilienkaufvertrag
Kaufvertrag für eine Immobilie
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie (z.B. der Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts) stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.
Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vorgesehen.
Dabei helfe ich Ihnen als Notar
Als Notar fertige ich den Kaufvertrag, sorge für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfe Risiken zu vermeiden. Ich besorge die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwache die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. Ich regele, dass der Käufer die Immobilie erst erhält, wenn er den Kaufpreis bezahlt hat. Umgekehrt aber auch, dass der Kaufpreis erst bezahlt wird, wenn alle Sicherheiten für den Käufer vorliegen, später auch das Eigentum zu erwerben.
Zuständigkeit
Als Notar in Mutterstadt bin ich bundesweit für die Beurkundung von Kaufverträgen über Immobilien zuständig, gleich ob es um den Kauf eines Ackers, eines Hauses oder einer Wohnung handelt. Insofern kann ich nicht nur den Kaufvertrag über eine Immobilie in Mutterstadt oder in den umliegenden Gemeinden wie Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Waldsee, Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Fußgönheim, Maxdorf, Birkenheide, Ludwigshafen am Rhein, beurkunden. Sie können auch zu mir kommen, wenn Ihre Immobilie in Mannheim, in Heidelberg, in Berlin oder in München liegt. Unerheblich ist auch, wo der Käufer oder der Verkäufer wohnen. Sie haben die freie Notarwahl. Selbstverständlich haben wir bundesweit online Zugriff auf alle Grundbücher.
Ablauf
Als dienstleistungsorientiertes Notariat unterstützen wir Sie hierbei in allen Belangen. Einen Notartermin erhalten Sie kurzfristig und zeitlich flexibel. Alles, was Sie tun müssen, ist unser Kaufvertragsformular auszufüllen.
Notarkosten
Die Notarkosten sind gesetzlich und bundeseinheitlich geregelt. Sie richten sich nach dem Wert einer Immobilie, beim Kaufvertrag grundsätzlich nach dem Kaufpreis. Für die Beurkundung des Kaufvertrags erhält der Notar einer sogenannte doppelte Gebühr (2,0er Gebühr). Für die Abwicklung des Kaufvertrags können je nach Sachverhalt eine oder zwei halbe (0,5er Gebühren) anfallen. Soweit das elektronische Grundbuchverfahren eröffnet ist, erhält der Notar noch eine weitere kleinere Gebühr für die Abwicklung des elektronischen Grundbuchverfahrens. Zudem bekommt der Notar Ersatz seiner Auslagen (Porto, Grundbuchkosten). Notargebühren sind umsatzsteuerpflichtig (19 %). Sofern für eine etwaige Finanzierung eine Grundschuld zu bestellen ist, entstehen zudem Kosten für Beurkundung der Grundschuld.
Bauträger und Privatisierung
Unser Notariat betreut langjährig Bauträger und Privatisierungen jeder Größenordnung. Als Notar biete ich Ihnen die fachkundige Mitwirkung bei der Erstellung von Teilungserklärungen nach dem WEG, dem Entwurf von Muster-Kaufverträgen und Bauträgerverträgen bei Bauprojekten aller Art sowie deren Abwicklung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung. |