Formulare Erbschaftsausschlagung
Wichtiger Hinweis:
Aktuell können wir keine Erbschaftsausschlagungen beglaubigen, jedenfalls soweit hierbei eine inhaltliche Überprüfung verbunden ist oder Sie die Formulare von dieser Homepage verwenden. Bitte wenden Sie sich für inhaltliche Gestaltung von Erbschaftsausschlagungen aktuell insbesondere an das Nachlassgericht oder an die Kollegen im Umkreis.
Ihr gesetzlicher Anspruch auf Beglaubigungen ohne eine inhaltliche Überprüfung bleibt hiervon unberührt. Erfahrungsgemäß ist aber eine inhaltliche Beratung bei Erbschaftsausschlagungen erforderlich.
Sie müssen eine Erbschaft? Hierzu brauchen wir einige Angaben von Ihnen.
Das nachstehende Online-Formular führt Sie im Rahmen einer interaktiven Abfrage zu den zentralen Fragestellungen und liefert uns als Notariat Ihre Daten in strukturierter Form, so dass wir diese unmittelbar weiterverarbeiten können. Sie können beim Ausfüllen des Formulars jederzeit pausieren und den Zwischenstand speichern, so dass sie dieses nicht zwingend in einem Rutsch ausfüllen müssen. Zudem können Sie das Formular mit anderen Beteiligten teilen, so dass jeder Beteiligte seine eigenen Daten ergänzen kann.
Sofern Sie das Online-Formular nicht online ausfüllen und die damit verbundenen Vorteile nutzen möchten, können Sie auch das die folgenden Formulare verwenden, welche im PDF-Format vorliegen.
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und die darin enthaltenen Belehrungen sorgfältig durch und bringen Sie es unterschrieben zum Termin mit. | |
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie die Erbschaft im eigenen Namen - also für Sie selbst und nicht für einen Dritten - ausschlagen möchten. | |
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie die Erbschaft für ihr Kind ausschlagen möchten und Sie die gemeinschaftliche elterliche Sorge haben | |
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie die Erbschaft für ihr Kind ausschlagen möchten und Sie die gemeinschaftliche elterliche Sorge haben, jedoch die Ausschlagung im Termin nur durch einen Sorgeberechtigten erfolgt. WICHTIG: Dies ersetzt nicht die Ausschlagung durch den weiteren Sorgeberechtigten. Dieser muss die Ausschlagung getrennt vornehmen. | |
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie die Erbschaft für ihr Kind ausschlagen möchten und Sie die alleinige elterliche Sorge haben. |
Bitte drucken Sie das jeweilige Formular und das Merkblatt doppelseitig aus und bringen Sie diese Unterlagen fertig ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mit.