TERMINVEREINBARUNG
Für Besprechungen, Beurkundungen und Beglaubigungen von Dokumenten, welche mit einer inhaltlichen Beratung verbunden sind, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Erfahrungsgemäß ist die telefonische Terminvereinbarung für Vorgänge, welche bereits durch uns vorbereitet sind, der effektivste Weg, da wir am Telefon Ihren und unseren Terminkalender abgleichen können. Für neue Vorgänge, insbesondere Besprechungsanfragen, hat unsere Erfahrung gezeigt, dass eine vorherige Kontaktaufnahme durch Sie per E-Mail ebenfalls sehr zielführend ist. Schildern Sie uns unter info@notar-kadel.de kurz unter Angabe Ihrer Kontaktangaben Ihren Sachverhalt. Wir können dann intern den Vorgang zu dem zuständigen Sachbearbeiter zuordnen und rufen Sie dann kurzfristig zurück bzw. senden Ihnen eine E-Mail mit weiteren Informationen.
Für Unterschriftsbeglaubigungen ohne Entwurf, also von Urkunden, welche wir nicht für Sie vorbereiten müssen (welche Sie oder ein Dritter für Sie unterschriftsreif vorbereitet hat), sowie für Abschriftsbeglaubigungen können Sie Ihren Termin auch online buchen.
Terminbuchung online
- aktuell für Unterschrifts- und Abschriftsbeglaubigungen -
Pandemiebedingt und bedingt durch die Winterferien ist die Online-Buchung aktuell nicht möglich.
Bitte rufen Sie an. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für alle anderen Anfragen:
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT
MONTAG BIS FREITAG
8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
+49 (0) 6234 - 94560
E-Mail: info@notar-kadel.de
Virtuelle Besprechungen (per Telefon-, Video- oder Webkonferenz)
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch virtuelle Besprechungen an, also per Telefon oder Webcam. Ersparen Sie sich die Anfahrt. Auch wenn sich viele Dinge besser persönlich vor Ort besprechen lassen, können einige Dinge schnell und effektiv telefonisch oder im persönlichen Gespräch per Cam abgestimmt werden. Testen Sie es einfach und fragen Sie nach Ihrer virtuellen Besprechung. Bitte beachten Sie, dass virtuelle Beglaubigungen oder virtuelle Beurkundungen gesetzlich nicht zulässig sind. Telefon- oder Videokonferenzen können daher nur für Vorbesprechungen geführt werden.