ANFAHRT
KOMMEN SIE UNS BESUCHEN
PARKMÖGLICHKEITEN
Sie finden ausreichend kostenfreie Parkplätze im Hof der Kanzlei (bitte einfach durch die Hofeinfahrt durchfahren) oder vor der Kanzlei. Sollten ausnahmsweise diese Parkmöglichkeiten nicht ausreichen, fahren Sie bitte über den Hof über die hintere Hofeinfahrt in das dahinter gelegene Wohngebiet, in welchem stets ausreichender kostenfreier Parkplatz vorhanden ist.
Sie können ferner im Straßenbereich vor der Kanzlei parken, bitte benutzen Sie aber in diesem Fall eine Parkscheibe.
Für unser komplett barrierefreies Besprechungs- und Beurkundungszimmer parken Sie gegenüber dem Haupteingang der Kanzlei (Neustadter Str. 24).
BARRIEREFREIHEIT
Unsere Kanzlei befindet sich traditionell im ersten Obergeschoss in der Neustadter Straße 25.
Wir haben unsere Räumlichkeiten im Hauptgebäude nunmehr um mehrere Besprechungs- und Beurkundungszimmer im Erdgeschoss erweitert. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss erreichen Sie über wenige Treppenstufen.
Unsere Kanzlei verfügt aber auch über komplett barrierefreie Besprechungs- und Beurkundungsräume. Bitte beachten Sie hierzu jedoch, dass diese sich nicht im Hauptgebäude der Neustadter Straße 25 befinden, sondern auf der Straßenseite gegenüber dem Haupteingang der Kanzlei (Neustadter Straße 24). Sie können direkt vor dem Haus parken. Entweder dort auf dem Kanzleiparkplatz direkt davor, auf der Straße davor (bitte Parkscheibe verwenden) oder gegenüber beim Hauptgebäude. Selbstverständlich sind unsere barrierefreien Räumlichkeiten auch mit einer rollstuhlgerechten Toilette ausgestattet. Wenn Sie die komplett barrierefreien Räumlichkeiten verwenden möchten, wären für eine Vorankündigung verbunden.