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ANFAHRT

KOMMEN SIE UNS BESUCHEN



 

PARK­MÖGLICH­KEITEN

Sie finden ausreichend kostenfreie Park­plätze im Hof der Kanzlei (bitte einfach durch die Hof­einfahrt durch­fahren) oder vor der Kanzlei. Sollten ausnahmsweise diese Park­möglichkeiten nicht aus­rei­chen, fahren Sie bitte über den Hof über die hintere Hofeinfahrt in das dahinter gelegene Wohngebiet, in welchem stets ausreichender kosten­freier Park­platz vorhanden ist.

Sie können ferner im Straßen­bereich vor der Kanzlei parken, bitte benutzen Sie aber in diesem Fall eine Park­scheibe.

Für unser komplett barrierefreies Besprechungs- und Beurkundungszimmer parken Sie gegenüber dem Haupteingang der Kanzlei (Neustadter Str. 24).  


BARRIERE­FREIHEIT

Die Kanzleiräume befinden sich im 1. Ober­geschoss.

Einen komplett barriere­freien Zugang erhalten Sie über unseren Besprechungs- und Beurkundungsraum, welcher sich auf der Straßenseite gegenüber der Kanzlei befindet (Neustadter Straße 24). Ein kanzleieigener kostenfreier Parkplatz befindet sich unmittelbar vor dem Eingang. Ferner können Sie zusätzlich direkt vor dem Haus an der Straße kostenfrei parken (mit Parkscheibe). Selbstverständlich können Sie auch alle kostenfreien Parkplätze an der Hauptkanzlei (über die Straße) nutzen. Im barrierefreien Besprechungs- und Beurkundungsraum befindet sich eine barriere­­freie und roll­stuhl­gerechte Toilette.