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Kostenvorschuss online zahlen

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, einen Kostenvorschuss online zu bezahlen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzlich bei neuen Mandanten im Bereich von Abschriftsbeglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen einen Kostenvorschuss erheben oder darum bitten, die damit verbundenen Kosten vor Ort bei Herausgabe der Unterlagen zu begleichen. Um Ihre Wartezeiten vor Ort zu reduzieren, haben Sie hier die Möglichkeit, einen Kostenvorschuss online einzuzahlen. Das Abrechnungsprozedere vor Ort entfällt damit. 

Ebenso verzeichnen wir aktuell bei Gesellschaftssachen von neuen Mandanten erhebliche Zahlungsausfälle, weshalb wir teilweise auch hier einen Kostenvorschuss erheben. Sofern dies der Fall sein sollte, werden Sie vom zuständigen Sachbearbeiter hierzu eine Nachricht erhalten.

Selbstverständlich werden alle Kosten ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Es handelt sich nachstehend nur um einen Kostenvorschuss.


 

Kostenvorschussleistung online

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